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Vogelgrippe: Anordnung von Massnahmen

17. Januar 2025

Am 16. Januar 2025 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Massnahmen zum Schutz von Geflügelhaltungen vor der Vogelgrippe erlassen, welche teilweise auch Geflügelhaltungen im Kt. SO betreffen und zwar all jene, welche sich in einem 6km breiten Streifen entlang der Aare befinden. Es besteht das Risiko einer Einschleppung von Vogelgrippe in die Geflügelbestände.

Im angehängten Dokument finden Sie sämtliche Informationen dazu.

 

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Information Vogelgrippe (PDF, 315.61 kB) Download 0 Information Vogelgrippe
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