Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter https://www.so.ch/staatskanzlei/politische-rechte/ und des Bundes unter www.admin.ch
Informationen über Abstimmungs- und Wahlplakate
Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate: Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate
Wo in Hägendorf die Plakatierung erlaubt ist, ist unter folgendem Link einsehbar: Detailplan_Hägendorf.pdf
Urnenöffnungszeiten
Urnenstandort
Gemeindeverwaltung, Bachstrasse 11, 4614 Hägendorf
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Zustellkuverts
Achtung bei Stimmabgabe mit Zustellcouverts: Der Briefkasten der Gemeinde wird am Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag letztmals um 17:00 Uhr geleert!
Brieflich abstimmen
- unterschreibt seinen Stimmrechtsausweis und steckt diesen, mit der Adresse «Gemeindekanzlei» nach aussen, wieder in die Sichttasche des Zustellcouverts
- legt die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das Zustellcouvert und verschliesst dieses
- wirft das Zustellcouvert rechtzeitig in den Briefkasten der Gemeindekanzlei (siehe oben) ein oder frankiert das Zustellcouvert und schickt es per Post.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Präsident Wahlbüro
Ivan Stalder