Bestattungen
Todesfall – was tun?
Neben dem schweren, oft schockartigen Verlust, der die Hinterbliebenen trifft, ist trotzdem meist sofort zu handeln. Die folgende Zusammenstellung kann Ihnen dabei als zusätzliche Gedankenstütze dienen.
Wer ist zu benachrichtigen; Was ist zu tun?
- Bei Tod ausserhalb des Spitals ist sofort ein Arzt (bei Unfall zusätzlich die Polizei) zu rufen. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
- Nächste Angehörige, Verwandte, Freunde, Bekannte und Nachbarn informieren.
- Bestattungsinstitut aufbieten für die Überführung der/des Verstorbenen.
- Vorsprache beim Zivilstandesamt des Sterbeorts zur Anmeldung des Todesfalls.
- Vorsprache beim Bestattungsamt der Gemeindeverwaltung zur Besprechung der Bestattung
Es stellen sich hier Fragen der Bestattungsart:
- Grabart
- Zeitpunkt der Beerdigung
- Kremation oder Erdbestattung
- usw.
Mitzunehmen sind:
- Familienbüchlein (für Verheiratete; falls auffindbar)
- Pass und Niederlassungsbewilligung (Ausländer)
- Ärztliche Todesbescheinigung
Bei ausländischen Staatsangehörigen ist das zuständige Konsulat zu benachrichtigen (das läuft normalerweise über das Zivilstandsamt).
Weitere Punkte im Dokument Todesfall - was tun?
Bestattungsinstitute
Born Bestattungen Aarauerstrasse 114 4600 Olten |
062 287 41 11 Website |
|
Bestattungsdienst Drei Tannen Olten Neuhardstrasse 28 4600 Olten |
062 296 83 83 | |
Allgemeine Bestattungsdienste, Gerber AG Baslerstrasse 57 4600 Olten |
062 213 99 44 | |
Bestattungsinstitut Wagner Richard Rainackerstrasse 382 4622 Egerkingen |
062 398 12 33 | |
Bestattungen Nisio AG Ziegelfeldstrasse 12 4600 Olten |
062 216 01 01 |
|
Lauber-Candolfi Wilma Bestatterin, Sterbe- und Krankenbegleiterin Zeughausstr. 2 4702 Oensingen |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 209 17 01 |
Name | Download |
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