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Inventaraufnahme bei Todesfall

Im Kanton Solothurn muss nach jedem Todesfall innert 30 Tagen ein Inventar erstellt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie im "Inventarisationsmerkblatt"

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Inventarisationsmerkblatt (PDF, 76.27 kB) Download 0 Inventarisationsmerkblatt
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