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Vogelgrippe: Aufhebung der Massnahmen

17. Januar 2025

Seit Mitte Februar 2025 gab es in der Schweiz keine Fälle von Vogelgrippe mehr. Daher ist die dringliche Verordnung des BLV zum Schutz vor der Vogelgrippe am 31. März 2025 ausgelaufen.

Geflügelhaltende müssen jedoch wachsam bleiben und Anzeichen der Vogelgrippe nach wie vor einer Tierarztpraxis melden. Anzeichen sind zum Beispiel übermässige Krankheits- oder Todesfälle, abnehmende Legeleistung oder verminderte Wasser- und Futteraufnahme.

Weitere Informationen zum Thema Vogelgrippe finden Sie jederzeit auch auf der Homepage des Veterinärdiensts Solothurn (Vogelgrippe) und des BLV. Gerne steht Ihnen der Veterinärdienst auch per E-Mail oder Telefon zur Verfügung: tiergesundheit@vd.so.ch oder 032 627 25 02.

 

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