Abmeldung/Wegzug
Abmeldung
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen ab.
eUmzug (Onlineabmeldung)
Beachten Sie, dass der eUmzug nur für Schweizerbürgerinnen und -bürger sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Drittstaatangehörige können den Dienst nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn nutzen.
Bei der Abmeldung via eUmzug (online) wird der Heimatschein von Schweizerbürgerinnen und -bürger direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global
Weitere Informationen: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq
Falls Ihre neue Wohngemeinde eUmzug nicht anbietet, müssen Sie sich persönlich dort anmelden.
Persönliche Abmeldung
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Abmeldung folgende Unterlagen mit:
• Pass oder Identitätskarte
• Neue Adresse
• Schriftenempfangsschein (sofern vorhanden)
Ausländische Staatsbürger bringen bei persönlicher Abmeldung folgende Unterlagen mit:
• Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
• Neue Adresse
Wegzug ins Ausland
Der Wegzug ins Ausland kann nicht über den Onlinedienst eUmzug erledigt werden. Wegziehende Personen haben spätestens einen Monat vor dem Wegzug persönlich auf der Einwohnerkontrolle vorzusprechen.
Online-Dienste
Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingen (siehe Abmeldung Dienstleistungen).
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 209 17 01 |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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