Umzug innerhalb Hägendorf
Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen an.
eUmzug (Onlineumzugsmeldung)
Staatsangehörige der EU/EFTA haben nach erfolgtem Umzug das Original der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in Papieformat einzureichen.
Hier geht es zum eUmzug: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/global
Weitere Informationen: https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/faq
Persönliche Ummeldung
Schweizerbürger bringen bei persönlicher Meldung des Umzuges folgende Unterlagen mit:
• Pass oder Identitätskarte
• neuer Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete
Ausländische Staatsbürger bringen bei persönlicher Meldung des Umzuges folgende Unterlagen mit:
• Reisepass oder Personalausweis
• Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
• Neuer Mietnachweis oder Bestätigung Untermiete
• CHF 30.00 bei Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung im Kreditkartenformat
Online-Dienste
Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingen (siehe Umzug innerhalb Hägendorf Dienstleistungen).
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 062 209 17 01 |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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